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Studienordnung für den
Diplomstudiengang Physik
an der
Carl von Ossietzky Universität
Oldenburg
Diese Ordnung regelt Ziel,
Inhalt, Aufbau und Gliederung des Diplomstudiengangs Physik.
Grundlage ist die Diplom-Prüfungsordnung vom
01.11.95 (Bek.d.MWK Az-1071-24308-5-).
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Studiums
Die Physikerin und der Physiker
sind in einem weiten Spektrum von Berufen tätig. Die Tätigkeitsfelder liegen
schwerpunktmäßig in der physikalischen Grundlagenforschung, der
anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung in naturwissenschaftlichen,
technischen, informationsverarbeitenden und medizinischen Bereichen, der
Produktionsüberwachung und des technischen Vertriebs, sowie von Organisations-,
Planungs- und Verwaltungsaufgaben in Forschungsinstituten, Industrie und
staatlicher Verwaltung.
Eine besondere Qualifikation der
Physikerin und des Physikers ist die Fähigkeit, sich ständig in neue
Problemkreise, auch außerhalb von Naturwissenschaft und Technik einarbeiten zu
können. Hierzu sind nicht nur gründliche Kenntnisse des Fachgebiets und
methodische Fertigkeiten erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, ein Problem
auf das Wesentliche zu reduzieren. Dies wird durch ein grundlagenorientiertes
Grundstudium und ein vertiefendes Hauptstudium erreicht, das mit der
Diplomarbeit, in der die wissenschaftliche Arbeitsweise an einem praxisnahen
Problem vertieft erlernt wird, abschließt. Die Physikerin und der Physiker
benötigen zugleich gute Kenntnisse in Mathematik sowie Grundkenntnisse in
anderen Naturwissenschaften. Auch sollten sie für interdisziplinäre
Fragestellungen und für Teamarbeit aufgeschlossen sein.
§ 2 Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung
zum Physik-Studium ist entweder die allgemeine Hochschulreife oder die
einschlägige fachgebundene Hochschulreife; Näheres ist im Niedersächsischen
Hochschulgesetz § 32 Abs. 1 und Abs. 4 geregelt und kann bei der Zentralen
Studienberatung der Universität nachgefragt werden. Englische Sprachkenntnisse
sind spätestens im Hauptstudium erforderlich.
§ 3 Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Studienzeit, in der das
Studium in der Regel abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich der
Diplomprüfung 10 Semester (Regelstudienzeit).
(2) Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das
Studium mit dem Wintersemester beginnt. Im Wintersemester werden jeweils vor
Beginn der Vorlesungszeit, in der Orientierungswoche,
Informationsveranstaltungen zur Organisation und zum Inhalt des Studiums angeboten.
Studierende, die beabsichtigen, im Sommersemester das Studium zu beginnen,
mögen vorher bei der zentralen Studienberatung oder dem Immatrikulationsamt
nachfragen.
§ 4 Gliederung der Regelstudienzeit
(1) Der Diplomstudiengang Physik
gliedert sich in 2 Studienabschnitte:
Das Grundstudium umfasst die
ersten 4 Semester und wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Danach
beginnt das Hauptstudium, das am Ende des 10. Semesters mit der Diplomprüfung
abgeschlossen wird.
(2) Für die Wissensvermittlung
durch Lehrveranstaltungen sind die ersten 8 Semester vorgesehen. Die
Diplomarbeit wird im 9. und 10. Semester durchgeführt. Der Umfang der Pflicht-
und Wahlpflichtveranstaltungen beträgt im Grund- und Hauptstudium jeweils 80
Semester-Wochenstunden (SWS).
§ 5 Freiversuch
Erstmals nicht bestandene
Fachprüfungen der Diplomvorprüfung und der Diplomprüfung gelten als nicht
unternommen, wenn sie vor Ablauf des vierten bzw. achten Semesters abgelegt
wurden (Freiversuch). Innerhalb eines Freiversuchs bestandene Prüfungsleistungen
der Diplomprüfung werden angerechnet, soweit ein Antrag auf eine erneute
Ablegung der Fachprüfung nicht gestellt wird. Im Rahmen des Freiversuchs
bestandene Fachprüfungen der Diplomprüfung können zur Notenverbesserung einmal
erneut innerhalb des nächsten regulären Prüfungstermins abgelegt werden; dabei
zählt das jeweils bessere Ergebnis. Im Hinblick auf die Einhaltung des
Zeitpunkts des Freiversuchs bleiben überschrittene Studienzeiten
unberücksichtigt, wenn hierfür triftige Gründe nachgewiesen sind.
§ 6 Studienplan und Studienberatung
(1) Der dieser Studienordnung
beigefügte Studienplan weist aus, wie das Physikstudium innerhalb der
Regelstudienzeit sachgerecht durchgeführt und abgeschlossen werden kann.
(2) Für einen erfolgreichen
Abschluß des Physikstudiums ist es wichtig, die Inhalte der Lehrveranstaltungen
in selbständiger häuslicher Arbeit zu vertiefen und durch Literaturstudien zu
ergänzen. Darüber hinaus ist es erforderlich, Praktika vorzubereiten und sich
in die Thematik von Seminaren im voraus einzuarbeiten.
(3) Neben der Fachstudienberatung
des Fachbereichs Physik und der zentralen Studienberatung der Universität ist
jede und jeder Lehrende bereit, Studierende zu beraten. Die Sprechzeiten der
Lehrenden sind im Namenregister des Vorlesungsverzeichnisses vermerkt. Eine
Beratung ist insbesondere in folgenden Fällen zu empfehlen:
- Vor der Wahl von Studienschwerpunkten und
der Diplomarbeit,
- nach nichtbestandenen Prüfungen,
- vor Studienaufenthalten im Ausland,
- vor einem Hochschulwechsel.
(4) Die zentrale Studienberatung
der Universität ist z. B. in folgenden Fällen zu empfehlen:
- Vor Beginn des Studiums,
- vor einem Studienfach- oder Studiengangswechsel.
§ 7 Erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen
(1) Die Übungen sind in
Kleingruppen von ca. 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchzuführen. Die
Bescheinigung über den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird
aufgrund erfolgreicher Ausarbeitungen, mündlichem Vorrechnen der gestellten
Aufgaben und/oder aufgrund von Klausuren erbracht. Das Nähere regelt die
Hochschullehrerin oder der Hochschullehre zu Beginn der Lehrveranstaltung. Auf
den Übungsscheinen wird die erfolgreiche Teilnahme durch die Lehrende oder den
Lehrenden der Vorlesung bescheinigt.
(2) Der Nachweis über die
erfolgreiche Teilnahme an physikalischen Praktika ist durch eine Bescheinigung
über die erfolgreiche Durchführung der vorgeschriebenen Versuche zu erbringen.
Das Nähere regelt die Praktikumsleiterin oder der Praktikumsleiter zu Beginn
der Lehrveranstaltung.
(3) Die Bescheinigung über den
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar wird aufgrund eines
eigenen Vortrags und aktiver mündlicher Beteiligung an der Lehrveranstaltung
ausgestellt.
§ 8 Auslandsstudium
Ein
Studienaufenthalt von mindestens 12 Wochen Dauer an einer Hochschule im Ausland
wird empfohlen. Für die Planung des Studienaufenthalts sollte eine Beratung
durch die Beauftragten des Fachbereichs in Anspruch genommen werden. Allgemeine
Informationen, insbesondere über Förderungsmöglichkeiten, können vom
Akademischen Auslandsamt der Universität erhalten werden und sind auch im
Internet abrufbar. Studierenden, die BAföG erhalten, wird nahe gelegt sich
rechtzeitig beim BAföG-Amt beraten zu lassen.
II. Grundstudium
§ 9 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Die Lehrpflichtveranstaltungen
erstrecken sich auf die Gebiete Experimentalphysik, Theoretische Physik,
Mathematik und ein Wahlpflichtfach. Sie sind umfangmäßig wie folgt verteilt:
|
Experimentalphysik: |
|
|
Vorlesungen |
14 SWS |
|
Anfängerpraktika
|
7 SWS |
|
Projektpraktikum |
3 SWS |
|
Proseminar |
2 SWS |
|
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|
|
Theoretische Physik: |
|
|
Vorlesungen |
12 SWS |
|
Übungen |
4 SWS |
|
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|
|
Mathematik: |
|
|
Vorlesungen |
20 SWS |
|
Übungen |
10 SWS |
|
Übungen zu Einführung in die
Theor. Physik |
2 SWS |
|
|
|
|
Wahlpflichtfach: |
|
|
Vorlesungen + (Übung oder
Seminar oder Praktikum) |
6 SWS |
§ 10 Experimentalphysik
Die
Pflichtvorlesungen in Experimentalphysik vermitteln Grundkenntnisse in
Mechanik, Elektrizität und Magnetismus, Optik, Thermodynamik, Atomphysik.
In dem Proseminar wird der Stoff
des Grundkurses I im ersten Semester durch Vorträge und Übungen vertieft.
Das Projektpraktikum wird im
dritten oder vierten Semester innerhalb der Arbeitsgruppen durchgeführt und ist
thematisch an der aktuellen Forschung orientiert.
§ 11 Theoretische Physik
Die Vorlesung "Einführung in
die Theoretische Physik" im zweiten Semester und die Übungen dazu
vermitteln u. a. Grundkenntnisse der Newtonschen Mechanik, der speziellen
Relativitätstheorie und der benötigten Rechentechniken.
Im dritten Semester werden die
Vorlesung "Klassische Mechanik" und die Übungen dazu angeboten.
Die im vierten Semester
angebotene Vorlesung "Elektrodynamik" mit Übungen zählt inhaltlich
zum Hauptstudium.
§ 12 Mathematik
Die von Lehrenden des
Fachbereiches Mathematik angebotenen Veranstaltungen "Analysis
I" und "Lineare Algebra I" im ersten Semester sowie
"Analysis II" im zweiten Semester mit den entsprechenden Übungen
vermitteln die für ein erfolgreiches Physikstudium notwendigen mathematischen
Grundkenntnisse.
Die im dritten und vierten
Semester von den Mathematikern angebotenen Vorlesungen "Mathematische
Methoden der Physik I und II" nebst Übungen vermitteln Kenntnisse der
Theorie der Differentialgleichungen, der Funktionentheorie und der
Funktionalanalysis.
§ 13 Wahlpflichtfach
Als Wahlpflichtfach kann das Fach
Chemie, Informatik oder Biologie gewählt werden; auf Antrag kann auch ein
anderes Fach aus dem naturwissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen
Bereich, das an der Universität Oldenburg ordentlich vertreten ist, zugelassen
werden. Die jeweils relevanten Veranstaltungen sollten in Absprache mit der
Prüferin oder dem Prüfer gewählt werden.
§ 14 Diplom-Vorprüfung
(1) Die Diplom-Vorprüfung kann studienbegleitend
durchgeführt werden. Die Prüfungen in den vier Prüfungsfächern
Experimentalphysik, Theoretische Physik, Mathematik und Wahlpflichtfach können
abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Fach
vorliegen. Die Prüfung sollte in der Regel vor Abschluß des vierten Semesters
(es endet jeweils am 30. September) abgeschlossen sein.
Durch die Diplom-Vorprüfung
sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die inhaltlichen und methodischen
Grundlagen der physikalischen Ausbildung erworben haben, die erforderlich sind,
um das Hauptstudium erfolgreich durchzuführen.
(2) Für die Zulassung zu den
Prüfungsfächern ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen
nachzuweisen:
|
Experimentalphysik: |
Beide Anfängerpraktika und
Projektpraktikum |
|
Theoretische Physik: |
Übung in Klassischer Mechanik
oder in Elektrodynamik |
|
Mathematik: |
2 Übungen |
|
Wahlpflichtfach: |
1 Übung oder 1 Praktikum oder 1
Seminar |
III. Hauptstudium (5. bis 10. Semester)
§ 15 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Im Hauptstudium erfolgt
spätestens mit der Wahl der Diplomarbeit eine Schwerpunktsetzung. Es werden Pflicht-,
Wahlpflicht- und Wahl- Lehreranstaltungen angeboten. Zur
Schwerpunktsetzung können die Studierenden u. a. solche Wahlpflicht- und
Wahl-Lehrveranstaltungen auswählen, die zur Thematik der Diplomarbeit
hinführen.
Die Pflicht- und
Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen werden in folgendem Umfang angeboten:
|
Experimentalphysik: |
|
|
Pflichtvorlesungen |
15 SWS |
|
Fortgeschrittenen-Praktikum |
16 SWS |
|
Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen |
15 SWS |
|
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Theoretische Physik: |
|
|
Pflicht-Lehrveranstaltungen |
14 SWS |
|
Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen |
8 SWS |
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Angewandte Physik: |
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|
Vorlesungen + (Übung oder Seminar oder Praktikum) |
6 SWS |
|
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|
|
Wahlpflichtfach: |
|
|
Vorlesungen + (Übung oder Seminar
oder Praktikum) |
6 SWS |
§ 16 Experimentalphysik
Die Versuche des
Fortgeschrittenen-Praktikums sind in die Arbeitsgruppen integriert und
vermitteln einen Einblick in deren Forschungsgebiete. Das Praktikum enthält ein
obligatorisches Seminar (2 SWS), in dem durch einen ca. halbstündigen Vortrag
eine Einführung in einen der Versuche zu geben ist. Ein Teil der Versuche kann
durch ein oder zwei Blockpraktika ersetzt werden, die in der Regel in den
Semesterferien stattfinden und jeweils über 2 Wochen ganztägig durchgeführt
werden. Voraussetzung für die Teilnahme am physikalischen
Fortgeschrittenen-Praktikum ist die bestandene Diplom-Vorprüfung.
Die Pflichtvorlesungen sind:
Physikalische Meßtechnik und Signalverarbeitung, Elementarteilchen und
Kernphysik, Atom- und Molekülphysik, Festkörperphysik im Umfang von insgesamt
15 SWS.
Wahlpflichtveranstaltungen werden
aus folgenden Gebieten angeboten: Akustik, Biophysik, Festkörperspektroskopie, Halbleiterphysik,
Molekülspektroskopie, Optik, Strömungsphysik, Tieftemperaturphysik.
§ 17 Theoretische Physik
Die Pflicht-Lehrveranstaltungen
sind: Quantenmechanik (4 SWS), Übungen zur Quantenmechanik (2 SWS),
Statistische Physik (in der DPO "Statistische Mechanik" genannt)
(4 SWS), sowie Elektrodynamik (4SWS); letztere Veranstaltung wird im vierten
Semester angeboten.
Der zweite als
Zulassungsvoraussetzung zur Diplomprüfung erforderliche Übungsschein kann
entweder in Statistischer Physik (in der DPO "Statistische
Mechanik" genannt) oder in Elektrodynamik erbracht werden; im letzten
Fall aber nur, falls der Schein nicht schon als Zulassungsvoraussetzung zur
Diplom-Vorprüfung eingereicht wurde.
Wahlpflichtveranstaltungen werden
aus folgenden Gebieten angeboten: Allgemeine Relativitätstheorie, Astrophysik,
Dynamische Systeme, Elektrodynamik II, Hydrodynamik, Irreversible
Thermodynamik, Quantenfeldtheorie, Quantenmechanik II, Theoretische Kernphysik,
Theorie der Kondensierten Materie.
§ 18 Angewandte Physik
Veranstaltungen sollten in
Absprache mit der Prüferin oder dem Prüfer gewählt werden.
§ 19 Wahlpflichtfach
Veranstaltungen sollten in
Absprache mit der Prüferin oder dem Prüfer gewählt werden.
§ 20 Wahlveranstaltungen und Gremienarbeit
(1)Zur Schwerpunktsetzung können
auch Kenntnisse, die in Wahl-Lehrveranstaltungen angeboten werden, wesentlich
sein. Auch Kenntnisse, die über das Fachstudium hinausgehen, können für die
spätere berufliche Tätigkeit außerordentlich nützlich sein. Den Studierenden
wird empfohlen, dafür das breite Lehrangebot der Hochschule in Eigeninitiative
zu nutzen.
(2) Die Teilnahme am
Physikalischen Kolloquium, in dem auswärtige Experten über aktuelle
physikalische Themen vortragen, wird besonders empfohlen.
(3) Auch durch die Mitwirkung in den
Selbstverwaltungs-Gremien des Fachbereichs und der Universität können wertvolle
Erfahrungen erworben werden.
§ 21 Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus
den 4 Fachprüfungen in Experimentalphysik, Theoretische Physik, Angewandter
Physik, Wahlpflichtfach und der Diplomarbeit.
(2) Das Fach Angewandte Physik
kann entweder durch eine Studienarbeit oder eine mündliche Prüfung abgelegt
werden. Die Studienarbeit in Angewandter Physik ist eine schriftliche Arbeit
über ein Thema aus der Physik, dessen Anwendungszusammenhang dargelegt werden
soll. Die Aufgabe kann sowohl experimentell als auch theoretisch bearbeitet
werden.
(3) Als Wahlpflichtfach kommen in
Betracht: Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Marine-
Umweltwissenschaften sowie auf Antrag der oder des Studierenden mit Zustimmung
des Diplomprüfungsausschusses jedes Fach, das in einem sinnvollen Zusammenhang
mit der Berufspraxis der Diplomphysikerin oder des Diplomphysikers steht und an
der Universität Oldenburg ordnungsgemäß vertreten ist.
(4) Zusätzlich zum bestandenen
Vordiplom sind in den einzelnen Prüfungsteilen folgende Leistungen als
Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen:
Experimentalphysik: Das
Fortgeschrittenen-Praktikum und ein Seminar in Experimental- oder Angewandter
Physik, bestandene Fachprüfung in Angewandter Physik.
Theoretischer Physik: Eine Übung
in Quantenmechanik und eine Übung in Statistischer Physik (in der DPO
"Statistische Mechanik" genannt) oder in Elektrodynamik, ein
Seminar in Theoretischer Physik, bestandene Fachprüfung in Angewandter Physik.
Angewandter Physik: Eine Übung
oder ein Praktikum oder ein Seminar.
Wahlpflichtfach: Eine Übung oder
ein Praktikum oder ein Seminar.
Diplomarbeit: Bestandene
Fachprüfungen in Angewandter Physik, Wahlpflichtfach und dem zur Diplomarbeit
komplementären Fach Experimental- oder Theoretischer Physik.
(5) Die letzte Fachprüfung,
Theoretische Physik oder Experimentalphysik, wird nach der erfolgreich
abgeschlossenen Diplomarbeit abgelegt.
§ 22 Diplomarbeit
Die Anfertigung der Diplomarbeit
ist Teil der Prüfung und zugleich Bestandteil der wissenschaftlichen
Ausbildung.
Das Thema der Diplomarbeit ist so
zu wählen, dass die Studierenden die Fähigkeit zu selbständiger,
problemorientierter wissenschaftlicher Arbeit einschließlich der Beherrschung wissenschaftlicher
Methoden nachweisen können.
Die Diplomarbeit wird in der
Regel im 9. und 10. Semester durchgeführt. Nach Vergabe des Themas durch eine
Prüfungsberechtigte oder einen Prüfungsberechtigten des Fachbereichs Physik ist
die Arbeit nach einer Einarbeitungszeit von 3 Monaten innerhalb von 9 Monaten
zu erstellen.
IV.
Schlussbestimmungen
§ 23 In Kraft treten
Diese Studienordnung tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg in Kraft.
Anlage: Studienplan
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last update: 12. März 2002 |
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